Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

IN TERRA GmbH
Stand: Oktober 2024


1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Bauleistungen, insbesondere im Bereich des Leitungstiefbaus, die zwischen der IN TERRA GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) abgeschlossen werden, sofern der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist.

(2) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Diese AGB gelten auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos ausführt.


2. Vertragsschluss und Schriftform

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch ausdrückliche Annahme eines Angebots zustande.

(2) Vertragsänderungen, Nebenabreden oder abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.


3. Leistungsumfang

(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Vertrag, der Leistungsbeschreibung und etwaigen Plänen oder Leistungsverzeichnissen.

(2) Die Ausführung erfolgt entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik, den einschlägigen DIN-Normen sowie den geltenden gesetzlichen Vorschriften. Sofern vereinbart, gelten zusätzlich die Regelungen der VOB/B in ihrer jeweils gültigen Fassung.


4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Ausführung erforderlichen Genehmigungen, Informationen, Pläne, Bodenuntersuchungen, Versorgungs- und Leitungsauskunft rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

(2) Er hat sicherzustellen, dass das Baufeld zum vereinbarten Zeitpunkt frei zugänglich, von Hindernissen geräumt und mit erforderlichen Medien (Strom, Wasser) versorgt ist.

(3) Entstehen dem Auftragnehmer Verzögerungen oder Mehrkosten infolge fehlender Mitwirkung, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die hieraus entstehenden Zusatzkosten in Rechnung zu stellen.


5. Ausführungsfristen / Behinderungen / Höhere Gewalt

(1) Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Ausführung zu unterbrechen oder zu verschieben, wenn höhere Gewalt, unvorhersehbare Witterungseinflüsse, behördliche Anordnungen oder unverschuldete Lieferverzögerungen eintreten.

(3) Wird die Ausführung durch Umstände behindert, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so verlängern sich die Fristen angemessen. Eventuelle Mehrkosten sind vom Auftraggeber zu tragen.


6. Vergütung / Abschlagszahlungen / Zahlungsverzug

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem Angebot bzw. dem Einheitspreisvertrag und ist zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen.

(2) Abschlagszahlungen können entsprechend dem Leistungsfortschritt gemäß § 632a BGB bzw. VOB/B verlangt werden.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.


7. Abnahme / Mängel / Verjährung

(1) Die Abnahme erfolgt durch eine gemeinsame Begehung. Der Auftragnehmer kann eine schriftliche Abnahmeerklärung verlangen. Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung 12 Werktage nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung als abgenommen.

(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde oder nicht zwingend eine längere gesetzliche Frist gilt.

(3) Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Werktagen nach Abnahme schriftlich anzuzeigen. Unterlassene Rüge führt zum Ausschluss der Mängelrechte.


8. Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt ist.

(2) Eine weitergehende Haftung, insbesondere für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen. Die gesetzliche Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.


9. Eigentumsvorbehalt / Urheberrechte

(1) Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Auftragnehmers.

(2) An Plänen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen behält sich der Auftragnehmer das Urheberrecht vor. Diese dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung nicht weitergegeben, vervielfältigt oder gewerblich genutzt werden.


10. Datenschutz

(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Die Daten werden nur insoweit erhoben und verwendet, wie dies zur Vertragserfüllung oder zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist.

(2) Eine Übermittlung an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Auftragsabwicklung notwendig ist.


11. Gerichtsstand / Anwendbares Recht / Salvatorische Klausel

(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.

(2) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt der Bestand der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.